Besonderheiten zur Entgelt- und Bezüge-Fortzahlung in Zeiten von COVID-19
Aufgrund diverser Nachfragen teilt das Landesamt für Besoldung und Versorgung LBV folgendes mit: Zur Frage: Was passiert mit meiner Entgeltzahlung? Grundsätzlich bleibt die Höhe der Zahlungen wie im Regelfall erhalten, mit einer Besonderheit für Tarifbeschäftigte im angeordneten Quarantänefall. Bei einer Schulschließung besteht für alle Beschäftigten (auch Beamtete und weiteres Personal) weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Zwischenbilanz
Die Krise hat gezeigt, dass eine angemessene schulische Betreuung der Schülerinnen und Schüler nur möglich ist, wenn umfänglich private Ressourcen zum Einsatz kommen. Es muss zeitnah noch intensiver daran gearbeitet werden, die digitalen Rahmenbedingungen zu optimieren. Beispielsweise müssen dem Lehrpersonal sowie den Schülerinnen und Schülern zukünftig digitale Endgeräte zum Erledigen ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Schulstart nach den Osterferien? –Die Sorgen der Lehrerinnen und Lehrer müssen ernst genommen werden!
Es ist schwer vorstellbar, in zwei Wochen in den Regelbetrieb überzugehen. Selbst die Durchführung der nun anstehenden Prüfungen stellt uns Lehrkräfte vor zahlreiche ungelöste Fragen, auf die es zur zeit noch keine Antworten gibt. Die Schulen benötigen möglichst früh klare Rahmenbedingungen, wie die anstehenden Prüfungen und der angekündigte Schulstart durchgeführt werden können, ohne dass die Gesundheit von Menschen gefährdet wird.
Bildungsangebot an den Berufskollegs sichergestellt – Lehrerinnen und Lehrer schaffen Infrastrukturen für den Unterricht in der Notlage!
Kolleginnen und Kollegen schufen kreative Lösungen, um mit ihren Schülerinnen und Schülern im Kontakt zu bleiben. Lernplattformen wurden im Schnellverfahren weiter ausgebaut, Chat- und Telefonsprechstunden eingerichtet und Lernvideos erstellt.
Personalratswahlen verschoben!
Die Personalratswahlen werden nach Absprache des Ministeriums (MSB) und den Hauptpersonalräten in den Herbst verschoben. Der vlbs unterstützt diese Entscheidung, denn so wird trotz der aktuellen Rahmenbedingung eine faire und ordnungsgemäße Wahl ermöglicht. Die vlbs-Personalräte sind weiterhin für Sie ansprechbar und unterstützen Sie bei Ihren Belangen!