
aktuell: Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung
Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung - Das, was bleibt, ist ein fundamentaler Kollateralschaden!
Die ergriffenen Maßnahmen der Landesregierung, welche am 14.12.22 vorgestellt wurden, sind aus Sicht des vlbs für die Berufskollegs weder zielführend, noch ausreichend. Einschränkungen der Teilzeitmöglichkeiten sowie das Damoklesschwert der potenziellen Versetzung sind wenig zielführend und werden mit Sicherheit am Berufskolleg nicht zu den erhofften Quantitäten zur Unterrichtsversorgung führen. Was bleibt, ist ein fundamentaler Kollateralschaden, den man sich hätte sparen können.
BBW-Aktuelle Ausgabe: Mai-Juni 2023
Unsere aktuelle Ausgabe ...
Jetzt schon online & digital als Flipbook verfügbar!
Klicken Sie auf die Titelseite, um mehr über die aktuellen Inhalte zu erfahren!
Fragen zur Teilzeit, Abordnung, Sabbatical, Vorgriffstunden ?
Das aktuelle "Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung" bereitet Ihnen schlaflose Nächte!? Flexible Möglichkeiten der Teilzeit oder des Sabbatjahres, die den Lehrerberuf bis dato attraktiv machten, sollen eingeschränkt werden!? Es drohen eventuell Zwangsabordnungen oder Vorgriffstunden!? Und Sie sind vielleicht betroffen!?
Kontaktieren Sie uns! Wir trennen Gerüchte von Realitäten! Wir machen aus Ihrem Fall einen Einzelfall, der individuell geprüft wird!
Ihre Personalräte des vlbs
Mehr unter https://vlbs.nrw/personalratOVP 2023: Erfolgreiche Verbandsarbeit des vlbs!
OVP 2023: Erfolgreiche Verbandsarbeit des vlbs! Am 15.04.2022 hat das MSB die novellierte Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung veröffentlicht (OVP). Besonders die geplanten Änderungen zur personellen Zusammensetzung der Prüfungskommissionen in den Staatsprüfungen hat der vlbs kritisch hinterfragt [...]
„Euler-Studie“ kommt in der Praxis an …
Von der Studie zur Praxis, vom Papier zu den Menschen Die zum neuen Schuljahr wirksame Verwaltungsvorschrift zur APO-BK, Anlagen A und B: „Änderung, Ausweitung und Pointierung der Praktika der einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgänge“ hat durchaus für Unruhe bei den Schulleitungen [...]
BvLB und vlbs kritisieren Vorschläge der SWK
BvLB kritisiert praxisferne Empfehlungen der KMK zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels
Der vlbs sowie der Nordrhein-Westfälische-Lehrerverband (NRWL) schließen sich den Positionen der Pressemitteilung des BvLB uneingeschränkt an. Eine motivierende Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs sieht anders aus. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz konterkariert die Bemühungen der Verbände, neue Lehrkräfte für das System Berufskolleg zu gewinnen.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BvLB:
In stillem Gedenken
Wir sind fassungslos und trauern um unsere Kollegin, die am Berufskolleg in Ibbenbüren gewaltsam zu Tode kam.
Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen und den Kolleginnen und Kollegen am Berufskolleg in Ibbenbüren.
Als Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs fordern wir eine umfassende Aufklärung der Tat und wirkungsvolle Maßnahmen, die den Schutz der Lehrkräfte vor Gewalt bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht sicherstellen!
Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie durch unsere Mitgliedschaft im Präventionsnetzwerk -Sicher im Dienst-
aktuell: Maßnahmenkatalog Unterrichtsversorgung
Handlungskonzept Unterrichtsversorgung – Licht und Schatten
Mit dem am 14.12.2022 vorgestellten Maßnahmenpaket möchte Frau Ministerin Feller eine substanzielle Verbesserung der Unterrichtsversorgung herbeiführen. Der vlbs begrüßt es, dass im Maßnahmenbündel die Berufskollegs und besondere Situation der Lehrkräfteversorgung für die berufliche Bildung ausdrücklich hervorgehoben werden.
Widerspruch einlegen – Amtsangemessene Besoldung sichern!
Es gilt das Geltendmachungserfordernis. Das bedeutet, dass Sie noch in diesem Jahr einen Antrag zu Sicherung Ihrer möglichen Ansprüche stellen müssen. Dazu kann der Musterantrag des DBB NRW verwendet werden. Dieser Antrag gilt für das Jahr 2022 und muss ggf. im kommenden Jahr 2023 erneut gestellt werden.
Mehr Stellen und bessere Bedingungen für die Berufskollegs in NRW!
Am 15.11.2023 fand die Anhörung der Vertreter von Verbänden und Gewerkschaften im Fachausschuss Finanzen und Personal des Landes NRW statt.
164 Stellen "gehen alleine dabei drauf", ausgefallenen Unterricht zu erfassen. "Die Sau wird von Wiegen alleine nicht fett!", das waren die Worte unseres Ehrenvorsitzenden Wolfgang Brückner auf der Vertreterversammlung 2009. Michael Suermann brachte ein Beispiel aus dem Straßenbau, um diesen systemischen Unsinn erneut zu verdeutlichen.Tag der Lehrkräftegesundheit – Jetzt noch buchen!
Tag der Lehrkräftegesundheit - Natürlich reden wir auch über COPSOQ! 5 Referenten mit 5 relevanten Expertisen konnten wir für Sie "an Bord" holen! Seien Sie dabei am 21. Februar in Dortmund!
Demokratie verteidigen …
Kolleginnen und Kollegen des VLBS sind dabei, wenn es um die Verteidigung unserer freiheitlich, demokratischen Grundordnung geht!
Lehrkraft-Sein ist mehr als Unterricht
Lehrkraft-Sein ist mehr als Unterricht: Die Landesregierung muss das Potential eines Arbeitszeitmodells für Lehrkräfte in NRW nutzen.
Gefühlt werden derzeit in allen Branchen Arbeitszeitmodelle gefordert, die bei weniger Arbeitszeit den vollen Lohnausgleich bieten. Im öffentlichen Dienst sind oder werden Arbeitszeitkonten eingeführt.
Doch was ist eigentlich mit uns Lehrkräften? Aktuelle Forderungen des vlbs finden Sie in unserer letzten Stellungnahme ...
Jetzt noch anmelden! Lehrkräftegesundheit in Zeiten akuten Lehrermangels
Die Jetzt noch anmelden! „Lehrkräftegesundheit in Zeiten akuten Lehrermangels" ist Thema dieser landesweiten Fortbildung. Hierbei sollen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Lehrkräftegesundheit hervorgehoben und diskutiert werden.
Weihnachtsgruß
Weihnachtsgrußwort unseres Landesvorsitzenden Michael Suermann
aktuell: Einigung im Tarifstreit der Länder
Gewerkschaften und Arbeitgeber haben einen Durchbruch im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes der Länder erzielt. Die Spitzen von Ver.di und Beamtenbund dbb einigten sich mit Verhandlungsführern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf einen Abschluss. Update: Das Ergebnis wird auch für Beamtinnen und Beamte übernommen!
aktuell: Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung
Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung - Das, was bleibt, ist ein fundamentaler Kollateralschaden!
Die ergriffenen Maßnahmen der Landesregierung, welche am 14.12.22 vorgestellt wurden, sind aus Sicht des vlbs für die Berufskollegs weder zielführend, noch ausreichend. Einschränkungen der Teilzeitmöglichkeiten sowie das Damoklesschwert der potenziellen Versetzung sind wenig zielführend und werden mit Sicherheit am Berufskolleg nicht zu den erhofften Quantitäten zur Unterrichtsversorgung führen. Was bleibt, ist ein fundamentaler Kollateralschaden, den man sich hätte sparen können.
BBW-Aktuelle Ausgabe: Mai-Juni 2023
Unsere aktuelle Ausgabe ...
Jetzt schon online & digital als Flipbook verfügbar!
Klicken Sie auf die Titelseite, um mehr über die aktuellen Inhalte zu erfahren!
Fragen zur Teilzeit, Abordnung, Sabbatical, Vorgriffstunden ?
Das aktuelle "Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung" bereitet Ihnen schlaflose Nächte!? Flexible Möglichkeiten der Teilzeit oder des Sabbatjahres, die den Lehrerberuf bis dato attraktiv machten, sollen eingeschränkt werden!? Es drohen eventuell Zwangsabordnungen oder Vorgriffstunden!? Und Sie sind vielleicht betroffen!?
Kontaktieren Sie uns! Wir trennen Gerüchte von Realitäten! Wir machen aus Ihrem Fall einen Einzelfall, der individuell geprüft wird!
Ihre Personalräte des vlbs
Mehr unter https://vlbs.nrw/personalratOVP 2023: Erfolgreiche Verbandsarbeit des vlbs!
OVP 2023: Erfolgreiche Verbandsarbeit des vlbs! Am 15.04.2022 hat das MSB die novellierte Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung veröffentlicht (OVP). Besonders die geplanten Änderungen zur personellen Zusammensetzung der Prüfungskommissionen in den Staatsprüfungen hat [...]
„Euler-Studie“ kommt in der Praxis an …
Von der Studie zur Praxis, vom Papier zu den Menschen Die zum neuen Schuljahr wirksame Verwaltungsvorschrift zur APO-BK, Anlagen A und B: „Änderung, Ausweitung und Pointierung der Praktika der einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgänge“ hat durchaus für [...]
BvLB und vlbs kritisieren Vorschläge der SWK
BvLB kritisiert praxisferne Empfehlungen der KMK zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels
Der vlbs sowie der Nordrhein-Westfälische-Lehrerverband (NRWL) schließen sich den Positionen der Pressemitteilung des BvLB uneingeschränkt an. Eine motivierende Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs sieht anders aus. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz konterkariert die Bemühungen der Verbände, neue Lehrkräfte für das System Berufskolleg zu gewinnen.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BvLB:
In stillem Gedenken
Wir sind fassungslos und trauern um unsere Kollegin, die am Berufskolleg in Ibbenbüren gewaltsam zu Tode kam.
Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen und den Kolleginnen und Kollegen am Berufskolleg in Ibbenbüren.
Als Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs fordern wir eine umfassende Aufklärung der Tat und wirkungsvolle Maßnahmen, die den Schutz der Lehrkräfte vor Gewalt bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht sicherstellen!
Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie durch unsere Mitgliedschaft im Präventionsnetzwerk -Sicher im Dienst-
aktuell: Maßnahmenkatalog Unterrichtsversorgung
Handlungskonzept Unterrichtsversorgung – Licht und Schatten
Mit dem am 14.12.2022 vorgestellten Maßnahmenpaket möchte Frau Ministerin Feller eine substanzielle Verbesserung der Unterrichtsversorgung herbeiführen. Der vlbs begrüßt es, dass im Maßnahmenbündel die Berufskollegs und besondere Situation der Lehrkräfteversorgung für die berufliche Bildung ausdrücklich hervorgehoben werden.
Widerspruch einlegen – Amtsangemessene Besoldung sichern!
Es gilt das Geltendmachungserfordernis. Das bedeutet, dass Sie noch in diesem Jahr einen Antrag zu Sicherung Ihrer möglichen Ansprüche stellen müssen. Dazu kann der Musterantrag des DBB NRW verwendet werden. Dieser Antrag gilt für das Jahr 2022 und muss ggf. im kommenden Jahr 2023 erneut gestellt werden.