Update: Ordnungsmaßnahmen
Am 9. März ist das 16. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich u. a. Änderungen bei den Erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG), die wir für Sie aktuell zusammengestellt haben.
Ukraine-Konflikt
Der Krieg in der Ukraine fordert uns als Lehrkräfte heraus, das Thema Krieg in der Ukraine zu thematisieren und uns der Ängste und Sorgen unserer Schülerinnen und Schüler anzunehmen. Nach der Corona-Pandemie befinden wir uns also in einer erneuten Krise. Aber wir nehmen die Herausforderung an und lassen niemandem zurück! Hier finden Sie zur Unterstützung einige ausgewählte Links zu geeigneten Unterrichtsmaterialien:
Corona-Sonderzahlung
Als Zeichen der Anerkennung und zum Ausgleich besonderer Belastungen durch die COVID-19-Pandemie erhalten tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte im aktiven Dienst eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 €. Das LBV hat jetzt Hinweise zu den Auszahlungsmodalitäten veröffentlicht. Die Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und nicht zusatzversorgungspflichtig. Sie wird weder auf der Lohnsteuererklärung ausgewiesen noch muss sie bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Änderungen im Beihilferecht
Informationen über Änderungen im Beihilferecht
Mit Wirkung vom 24.12.2021 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts Anderes geregelt ist, sind die Neuregelungen grundsätzlich für Auf-wendungen, die nach dem 23.12.2021 entstehen, anzuwenden. Aus Sicht des vlbs sind mit den aktuellen Änderungen des Beihilferechts mehrheitlich Verbes-serungen für die Bediensteten und Pensionäre eingetreten. Nachfolgend geben wir Ihnen ei-nen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Beihilfenverordnung.Besoldungsanpassung 2022
Tarifabschluss für Angestellte der Länder wird eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamte übertragen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat angekündigt, den Tarifabschluss für die Angestellten der Länder vom 29. November 2021 eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Land zu übertragen. Die Übertragung erfolgt damit zeit- und wirkungsgleich.Änderung des Landesreisekostengesetzes (LRKG)
Die wesentlichen Änderungen des Landesreisekostengesetzes zum 1. Januar 2022 in Stichpunkten im Überblick
Stichtag 31. Januar 2022 für Anträge auf Teilzeit und Beurlaubung
Wenn Sie im Schuljahr 2022/23 in Teilzeit arbeiten, mit der Ansparphase für ein Sabbatjahr beginnen oder sich beurlauben lassen möchten, sollten Sie jetzt einen Antrag stellen. Der Stichtag gilt auch für Änderungs- und Verlängerungsanträge sowie für Anträge auf Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung. Damit die Änderung ab dem 01.08.2022 wirksam wird, muss der Antrag bis zum 31.01.2022 bei der Bezirksregierung eingegangen sein.
Frohes Fest und Guten Rutsch
Im Namen des Vorstandes bedanken wir uns bei allen, die sich in einem erneut schwierigen Jahr für unsere Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen eingesetzt haben! Wir werden Ihr Engagement auch im neuen Jahr benötigen, um der beruflichen Bildung eine starke Stimme zu geben!
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Übergang in ein Jahr 2022, welches für uns alle "leichter" werden möge.
vlbs - Auch im Neuen Jahr wieder für Sie da!
Gute Verbandsarbeit für Ihre Gesundheit
Weiterhin kostenfreie FFP2-Masken an öffentlichen Schulen & Antigen-Selbsttests nunmehr mit gebrauchsfertigen Teströhrchen
Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien
Grundsätzlich werden mit diesem Artikelgesetz die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Alimentation kinderreicher Familien umgesetzt. Darüber hinaus erfolgt eine Neuregelung der Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit. Gleichzeitig wird redaktioneller Änderungsbedarf im Landesbesoldungsgesetz und im Landesbeamtenversorgungsgesetz umgesetzt. Das BVerfG hat betont, dass grundsätzlich nur diejenigen Beamtinnen und Beamten eine Nachzahlung erhalten, die ihre Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben.
aktuell: Tarifrunde 2023 – Forderungen liegen auf dem Tisch!
Ziel von dbb und vlbs ist es, für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Länder die gleichen Bedingungen durchsetzen, wie sie bereits Ende April für die Beschäftigten der Kommunen und des Bundes erstritten wurden. Und dieses Ergebnis muss zeitnah auf die Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden.
Lehrkräftefortbildung: „Status Quo & Quo vadis?“
Das Land NRW will die Lehrkräftefortbildung weiterentwickeln. Deswegen hatte das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) verschiedene Meilensteine für die Befundaufnahme des Tauglichkeitszustandes der Lehrkräftefortbildung festgesetzt. Zunächst wurde eine „Fokussierte Evaluation der Lehrerfortbildung NRW“ durchgeführt und – darauf basierend – eine Stellungnahme einer Expertengruppe zum Thema erstellt und schließlich eine im MSB angesiedelte Projektgruppe „Reform der Lehrerfortbildung“ eingerichtet.
aktuell: 7. ÄVO APO-BK: Verzahnung von Präsenz- und Distanzunterricht
vlbs und vLw halten es für unerlässlich, dass den Berufskollegs durch eine Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die die Berufskollegs (APO-BK) die Option eingeräumt wird, jungen Menschen an unseren Berufskollegs durch digitalisierte Unterrichtsformate und Arbeitsumgebungen noch besser auf die digitale Arbeitswelt von morgen vorzubereiten und dafür auch die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzformaten zu erlauben.
aktuell: Anwärterbezüge dicht an der Armutsgrenze!
Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind Alleinlebende mit einem jährlichen Nettoeinkommen von 15.000 Euro armutsgefährdet. Die derzeitigen Anwärterbezüge für unverheiratete und kinderlose Studienreferendarinnen und -referendare liegen in NRW netto bei ca. 1.400 €. Dass sich die Bezüge an der Berufseinstiegsbesoldung einer Studienrätin/eines Studienrates z. A. (A 13) orientieren ist wenig tröstlich, denn es ist offensichtlich: Mit den derzeitigen Anwärterbezügen in gehören Studienreferendarin bzw. Studienreferendar zur Gruppe der armutsgefährdeten Menschen.
TVL-Tarifrunde 2023
Tarifrunde 2023: Die zentrale Ursache für den Lehrkräftemangel beseitigen: Entgelt und Besoldung signifikant erhöhen!!!
BW-Kultusministerium im Bildzeitungsmodus!
Kampagne zur Gewinnung von Lehrkräften? Das Kultusministerium in Baden-Württemberg zeigt, wie es auf "Bildzeitungsniveau" sicher in die Hose geht!
Update: Ordnungsmaßnahmen
Am 9. März ist das 16. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich u. a. Änderungen bei den Erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG), die wir für Sie aktuell zusammengestellt haben.
Ukraine-Konflikt
Der Krieg in der Ukraine fordert uns als Lehrkräfte heraus, das Thema Krieg in der Ukraine zu thematisieren und uns der Ängste und Sorgen unserer Schülerinnen und Schüler anzunehmen. Nach der Corona-Pandemie befinden wir uns also in einer erneuten Krise. Aber wir nehmen die Herausforderung an und lassen niemandem zurück! Hier finden Sie zur Unterstützung einige ausgewählte Links zu geeigneten Unterrichtsmaterialien:
Corona-Sonderzahlung
Als Zeichen der Anerkennung und zum Ausgleich besonderer Belastungen durch die COVID-19-Pandemie erhalten tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte im aktiven Dienst eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 €. Das LBV hat jetzt Hinweise zu den Auszahlungsmodalitäten veröffentlicht. Die Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und nicht zusatzversorgungspflichtig. Sie wird weder auf der Lohnsteuererklärung ausgewiesen noch muss sie bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Änderungen im Beihilferecht
Informationen über Änderungen im Beihilferecht
Mit Wirkung vom 24.12.2021 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts Anderes geregelt ist, sind die Neuregelungen grundsätzlich für Auf-wendungen, die nach dem 23.12.2021 entstehen, anzuwenden. Aus Sicht des vlbs sind mit den aktuellen Änderungen des Beihilferechts mehrheitlich Verbes-serungen für die Bediensteten und Pensionäre eingetreten. Nachfolgend geben wir Ihnen ei-nen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Beihilfenverordnung.Besoldungsanpassung 2022
Tarifabschluss für Angestellte der Länder wird eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamte übertragen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat angekündigt, den Tarifabschluss für die Angestellten der Länder vom 29. November 2021 eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Land zu übertragen. Die Übertragung erfolgt damit zeit- und wirkungsgleich.Änderung des Landesreisekostengesetzes (LRKG)
Die wesentlichen Änderungen des Landesreisekostengesetzes zum 1. Januar 2022 in Stichpunkten im Überblick
Stichtag 31. Januar 2022 für Anträge auf Teilzeit und Beurlaubung
Wenn Sie im Schuljahr 2022/23 in Teilzeit arbeiten, mit der Ansparphase für ein Sabbatjahr beginnen oder sich beurlauben lassen möchten, sollten Sie jetzt einen Antrag stellen. Der Stichtag gilt auch für Änderungs- und Verlängerungsanträge sowie für Anträge auf Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung. Damit die Änderung ab dem 01.08.2022 wirksam wird, muss der Antrag bis zum 31.01.2022 bei der Bezirksregierung eingegangen sein.
Frohes Fest und Guten Rutsch
Im Namen des Vorstandes bedanken wir uns bei allen, die sich in einem erneut schwierigen Jahr für unsere Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen eingesetzt haben! Wir werden Ihr Engagement auch im neuen Jahr benötigen, um der beruflichen Bildung eine starke Stimme zu geben!
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Übergang in ein Jahr 2022, welches für uns alle "leichter" werden möge.
vlbs - Auch im Neuen Jahr wieder für Sie da!
Gute Verbandsarbeit für Ihre Gesundheit
Weiterhin kostenfreie FFP2-Masken an öffentlichen Schulen & Antigen-Selbsttests nunmehr mit gebrauchsfertigen Teströhrchen
Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien
Grundsätzlich werden mit diesem Artikelgesetz die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Alimentation kinderreicher Familien umgesetzt. Darüber hinaus erfolgt eine Neuregelung der Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit. Gleichzeitig wird redaktioneller Änderungsbedarf im Landesbesoldungsgesetz und im Landesbeamtenversorgungsgesetz umgesetzt. Das BVerfG hat betont, dass grundsätzlich nur diejenigen Beamtinnen und Beamten eine Nachzahlung erhalten, die ihre Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben.